Obligatorisches Programm 2025
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
2025 sind folgende Angehörigen der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher
die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem
sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Beste-
hen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Schiesszeiten
Mitbringen
Auskunft
Bitte kontaktiere uns dazu über unser Kontaktformular und wähle den Kontaktgrund «Obligatorisches Programm» sowie die entsprechende Distanz an. So können wir Dein Anliegen schneller an das dafür zuständige Vorstandsmitglied weiterleiten.
RSA Heitern
Unsere Regionalschiessanlage auf dem Heitern in Zofingen ist mehr als nur ein Trainingsort – es ist ein Stück Tradition, das seit 1954 viele sportliche Erfolge und unzählige Geschichten geschrieben hat. Zwar ist unsere Schiessanlage nicht mehr die Jüngste, doch genau das verleiht ihr ihren einzigartigen Charme. Nach dem Training lädt unser gemütliches Restaurant zum Verweilen und Austausch ein – der perfekte Ort, um nach einem erfolgreichen Tag im Schießsport zusammenzukommen.